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Mitteilungen aus der Kronen-Gruft 47: Neulich saß ich wieder mal vor dem Fernseher…
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Was darf Satire?
Diese Frage ist wieder einmal aktuell, seitdem im öffentlich-rechtlichen Fernsehen die Wogen hochschlagen wegen zweier Beiträge, die mit dem türkischen Staatsoberhaupt zu tun haben.
Der erste Beitrag wurde vom NDR ausgestrahlt in der Sendung Extra 3 und dürfte hinreichend bekannt sein, da er auf YouTube zu sehen ist.
Offenbar hat sich Jan Böhmermann auf ZDF Neo in der Sendung NeoMagazinRoyale mit dieser eher harmlosen Satire auseinandergesetzt. Diese politische Persiflage eines Nena-Lieds (Erdowie, Erdowo, Erdogan) legt mit traditionell satirischen Mitteln einige Missstände in der Türkei offen. Die türkische Regierung reagierte mit der Forderung, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen (in der Türkei säße der verantwortliche Redakteur wahrscheinlich längst im Knast).
Jan Böhmermann hat nun in seiner Sendung nichts anderes getan, als ein für allemal klarzustellen, wie ein öffentlicher Text aussehen könnte, der bei uns tatsächlich ein Fall fürs Gericht sein würde. Er hat also die Frage beantwortet:
Was darf Satire NICHT?
Die Sendung wurde vom ZDF nicht wiederholt, da sie nicht den “Vorstellungen” des Senders gerecht werde. Zwei Reime seien hier zitiert (nach einem Cover von jesuisböhmi witzefrei auf YouTube):
“Erdogan ist voll und ganz / ein Präsident mit kleinem Schwanz.”
“Bis der Schwanz beim Pinkeln brennt / das ist Erdogan, der Präsident.”
Das sind in der Tat primitive, ja einfach lächerliche und dazu obszöne Reime.
Nur: Sie stehen in Anführungszeichen und dienen lediglich als Negativbeispiele für Satire. Die Argumentation des Senders (Thomas Bellut) scheint sich auf den Autor Böhmermann zu beziehen ( -Böhmermann lag eben nicht richtig in dieser Sendung (war er nicht gut genug?) -), blendet dabei jedoch die Metaebene, auf die sich Böhmenmann begeben hat, vollkommen aus.
In der Öffentlichkeit bleibt womöglich hängen: Der Böhmenmann hat da wirklich ein paar Scheißverse gemacht. In Wirklichkeit geht es aber um den Unterschied zwischen legitimer Kritik und illegitimer, da die Würde des Menschen verletzender Beleidigung.
Eigentlich hat Böhmermann gesagt:
“Ich darf nicht sagen: “Sie sind ein Arschloch!” Aber denken Sie mal drüber nach…”
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