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Biedermann und die Brandstifter

“Biedermann und die Brandstifter” ist ein Drama von Max Frisch aus dem Jahre 1953, also schon etwas in die Jahre gekommen. Es ist eine Burleske, ich würde sagen: eine Posse, und diese Posse passt zu den possierlichen Ereignissen rund um ein Gartengrundstück in Saarbrücken-Dudweiler. Dudweiler war einmal das größte Dorf Deutschlands, bis es eingegliedert wurde. Das hat aber nichts genützt. Denn solche Dinge passieren halt immer noch, wo einmal Land war. Auf dem Land also.  Schaut mal:

Hier sehen wir einen ganz gewöhnlichen Gartenzaun aus ansehnlichen Holzelementen mit einer Eingangstür, an der drei Elemente befestigt sind: Ein Hängeschloss, ein Willkommens-Kranz und eine Klingel. Was man also nicht sehen kann, ist hinter dem Zaun: Eine Menge Blumen- und Gemüsebeete, auch kleine Treibhäuser, Beerensträucher, ein paar Hühner rund um einen richtigen Hühnerstall. Ein ausgedienter Wohnwagen dient als Gartenhäuschen, also zum Verschnaufen. Ein paar Solarzellen liefern Strom für die Weihnachtsbeleuchtung. In einem ausgeklügelten System wird Regenwasser in Behältnisse geleitet. Rosen ranken sich an Pergolas und einem Pavillon, denn wer viel arbeitet, hat ja auch mal eine Pause verdient. Diese mit viel Know-How, Kreativität und Fleiß gestaltete Gartenanlage soll den beiden Pächtern, einem Pärchen aus den Weiten der russischen Taiga, vielleicht etwas von dem ersetzen, was sie hinter sich gelassen haben, nachdem es sie in eine Dudweiler Etagenwohnung verschlagen hatte.

Wie viele Sachen, hat auch die Straße, an der das Gartengrundstück liegt, ihre Kehrseite, also eine andere Seite, eine ganz andere Seite. Schaut wieder:

Hier wohnen die Menschen alle in einer Etagenwohnung, und ohne Garten dreht der eine oder die andere da schon mal durch, wie mir scheint. Wie ist es sonst zu erklären, dass im 4. OG dieser Wohnanlage ein älterer Herr regelmäßig auf dem Balkon steht und mit einem Fernglas in den Garten gegenüber starrt (also hinter den Zaun blickt, wo sonst niemand hinschauen kann oder will) und schließlich der Hausverwaltung mitteilt, man müsse gegen die da gegenüber was unternehmen. Denn man wolle ja schließlich keinen Campingplatz vor der Haustür.

Ihm wurde assistiert von (s)einer Frau, die  auf einer Eigentümerversammlung völlig außer Kontrolle geriet, wenn sie sagte: “Wenn die da unten in ihrem Campingwagen mit Gas heizen, sollen die sich doch selber umbringen. Wir wären das Problem jedenfalls los.” (Man kann auf dem ersten Bild einen dünnen Stab auf dem Wohnwagen erkennen. An dem war mal eine Satellitenschüssel befestigt. Dieser Stab wurde für einen baurechtlich illegalen Schornstein  angesehen.)

Ich möchte zwei Zitate aus Wikipedia: “Biedermann und die Brandstifter” hier anfügen. Sie haben keinen direkten Bezug zu dem Bisherigen. Jeder möge darüber denken, was er will.

 Er (Biedermann) behauptet bloß, „kein Unmensch“ zu sein: Seinem ehemaligen Mitarbeiter Knechtling lässt er zum Beispiel, nachdem dieser sich gegen seine Kündigung gewehrt hat, ausrichten, er solle sich doch „unter den Gasherd legen“, und wundert sich später, als dieser seinem Rat folgt.

Tatsächlich hat sich Biedermann nicht erst mit der Überreichung der Streichhölzer an die Brandstifter, sondern spätestens in dem Augenblick zu deren Komplizen gemacht, als er dem Polizisten gegenüber wahrheitswidrig angibt, die Fässer auf seinem Dachboden enthielten „Haarwasser“; eine dreiste Lüge, die zeigt, dass er im Leben keineswegs stets die Zehn Gebote eingehalten hat. Diese Verlogenheit Biedermanns ist jedoch nicht einzig nach außen gerichtet, sondern vor allem auch gegenüber ihm selbst vorhanden, was die Grundlage seiner Mentalität des feig-ängstlichen, sich geistig zurechtbiegenden und verdrängenden „Nicht sein kann, was nicht sein darf“ darstellt.

Jeder kann sich daraus was zurechtschneidern.

Die Anmerkung wegen der Vergasung war nicht possierlich und nicht witzig. Aber leider wohl auch nicht justiziabel. Aber skandalös ist doch, dass das so stehen blieb in der Versammlung.  Ein Haufen Biedermänner.

Zwei Russen machen Camping vor unserer Haustür? Nein, Danke!

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Herr Biedermann, der Brandstifter: Saarbrücker Possenspiel

  1. „Das betroffene Grundstück wird unsachgemäß, fast schon wie ein Campingplatz genutzt, wodurch für viele Bewohner des Anwesens z.T. nachhaltige Beeinträchtigungen entstehen (Verbrennen unterschiedlicher Gegenstände und Geräuschbelästigungen bis zeitweilig spät in die Nacht.“ (sic)
    So der Text in der Einladung zu einer ETV. Hoppenkamps outet sich auf der ETV als Eigentümer des Gartengrundstücks und weist die Vorwürfe zurück. Er weist darauf hin, dass ein Campingwagen auf einem Gartengrundstück, der als Gartenhaus dient, diesen Garten nicht zu einem Campingplatz macht, da die Pächter dort nie schlafen, keinen Strom und keine Heizung haben, keine Dusche da ist und keine Toiletten. Die HV weigert sich, die Namen derjenigen zu nennen, die sich in dieser Angelegenheit an die HV gewandt haben.
  2. Auf der ETV vom 06.06.2020 wird dann nach einer „teilweise kontroversen Diskussion“ beschlossen, die UBA mit einer Untersuchung zu beauftragen. „Gegenstand des Auftrags an die UBA soll insbesondere die Feststellung über die bestimmungsgerechte Nutzung des Grundstücks sein sowie die Überprüfung der Einhaltung der Feuerstättenverordnung.“ 
  3. Die UBA teilte mir am 27.01.2021 mit: „Der auf dem Grundstück abgestellte Wohnwagen …. dient augenscheinlich dauerhaften Aufenthaltszwecken (Wasserversorgung, Strom, Klingel, Solaranlage…). Das Abstellen von Wohnwagen bedarf einer Baugenehmigung nach § 60 LBO. Diese liegt nicht vor.“
  4. In einem Schreiben an die UBA habe ich dargelegt, dass die Indizien für einen „dauerhaften Aufenthaltszweck“ allesamt nicht zutreffen. Bis auf die Klingel dienen die aufgeführten Einrichtungen der Versorgung der Pflanzen. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass es keinen Strom- und Wasseranschluss gibt.
  5. Zu meiner Überraschung teilte mir die UBA dann mit: „Im Ergebnis meiner Anhörung geht es darum, dass der Wohnwagen mit dem Vordach genehmigungspflichtig ist. Es spielt keine Rolle, ob dieser dauerhaft zu Aufenthaltszwecken genutzt wird…“
    Wenn das wirklich keine Rolle spielt, warum bemüht sich dann die UBA anhand von vier Indizien nachzuweisen, dass der Wohnwagen dauernden Aufenthaltszwecken dient?
  6. Das sieht danach aus, als ob die UBA nicht zurückrudern will. Sie zieht sich zurück auf die Position, der Wohnwagen sei an sich genehmigungspflichtig. 
    Wie konnte es zu dieser Volte kommen?
  7. Ich habe bei der UBA nachgefragt, was in dem Beschwerdeschreiben stand, dass diesen Vorgang ausgelöst hat. Der wesentliche Satz in diesem Schreiben ist: „Das dem Anwesen gegenüberliegende Grundstück wird ähnlich wie ein Campinggrundstück genutzt.“
    Von diesem Satz hat sich offenbar die Behörde leiten lassen. Und in die Irre führen lassen. Denn der Satz war ja längst in der ETV von mir widerlegt worden. 
  8. Offenbar hat aber die HV meine Widerlegung nicht ernst genommen und voll auf die ursprünglichen Anschuldigungen EINES notorischen „Blockwarts“ gesetzt. 
    Das Schreiben an die UKB spiegelt also nicht das wider, was laut Protokoll beschlossen worden ist. Es gibt lediglich die Ansicht/Meinung/Beschuldigung dessen wider, der es nicht ertragen kann, dass zwei Leute sich im Grundstück jenseits der Straße ein kleines Paradies eingerichtet haben. 
  9. Der Hausverwaltung ist vorzuwerfen, dass sie nicht unterscheiden kann zwischen dem, was einer behauptet, und dem, was sein könnte. Man könnte auch sagen: Sie glaubt dem ersten Besten. Selbst wenn das ein Arschloch ist. 
  10. Vor ein paar Tagen erhielt ich ein Schreiben derselben HV mit der Aufforderung, den Notausgang der Tiefgarage, den man ohne Weiteres von innen nach außen benutzen kann, aber nicht umgekehrt, nicht mehr zu benutzen. Jemand habe ihr, der HV, zugetragen, ich würde dort aus- und eingehen und jedesmal die Tür offen stehen lassen. 
    Das gleiche Muster wie oben: Jemand behauptet etwas, die HV glaubt dieser Behauptung und handelt kettenhundmäßig. Sie beißt den Beschuldigten. Blind. Da diese Tür von außen gar nicht geöffnet werden kann, beweist allein das, dass der Denunziant etwas gesehen haben will, was er gar nicht sehen konnte. Wahrscheinlich derselbe Brandstifter wie oben.

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